Physiotherapeutische Behandlung auf ärztliche Verordnung
Die Physiotherapie gehört in den Leistungskatalog der Grundversicherung. Die Kosten übernimmt ihre Krankenkasse (10% Selbstbehalt) oder die zuständige Unfallversicherung. Sie benötigen dafür eine Verordnung vom Arzt. Mit einer Verordnung haben Sie in der Regel 9 Therapie-Einheiten à 25 Minuten zu gut.
Behandlungen ohne ärztliche Verordnung / Massagen
Die Kostenbeteiligung wird zum Teil über die Zusatzversicherung der Krankenkasse geregelt. Bei Unsicherheiten, welche Leistungen Ihnen zugesprochen werden, wenden Sie sich direkt an Ihren Krankenversicherer. EMR anerkannt.
30-minütige Behandlung ohne Verordnung: 60 CHF
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit
Physiotherapie-Verordnung vom Arzt
Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse bzw. Unfallschein
Im Verhinderungsfall bitte 24 Stunden vorher berichten. Sie ersparen sich damit die Verrechnung der Konsultation.
Was gibt es Schöneres, als sich im Trubel des Alltags kleine Inseln der Ruhe zu gönnen, um Körper und Seele wieder in Einklang zu bringen? Nimm diese schönen Momente ganz bewusst wahr - und du wirst entspannt und gelassen das Leben geniessen können.